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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,23001
LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12 B ER (https://dejure.org/2012,23001)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12 B ER (https://dejure.org/2012,23001)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - L 18 AS 1472/12 B ER (https://dejure.org/2012,23001)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12
    Die verfassungsrechtlich gebotene Folgenabwägung (siehe dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - juris) ergibt sich im Hinblick auf die bislang höchstrichterlich nicht geklärte Tragweite des gesetzlichen Leistungsausschlusses in § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für nichtdeutsche Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), deren Aufenthaltsrecht - wie bei der die italienische Staatsangehörigkeit besitzenden Antragstellerin - zumindest vorbehaltlich der noch zu klärenden Tragweite der behaupteten Beschäftigungsaufnahme zum 1. Juni 2012 - auf § 2 Abs. 2 Nr. 1 Freizügigkeitsgesetz/EU beruht.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (Urteil vom 04. Juni 2009 - C - 22/08 - juris) kann sich nämlich ein Arbeitsuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats hergestellt hat, auf Art. 39 Abs. 2 EGV berufen, um eine finanzielle Leistung in Anspruch zu nehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.
  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 44/96

    Ende der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12
    Anders als in den Fällen, in denen gemäß § 86 Abs. 2 SGG in der bis 01. Januar 2002 gültig gewesenen Fassung (aF) die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes eintrat und bei nachfolgender Klageerhebung im Hinblick auf die Sonderregelung des § 97 SGG aF mit dem Tag vor Eintritt der Rechtshängigkeit endete (vgl. BSG SozR 3 - 1300 § 50 Nr. 20 mwN), erlischt die nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG gerichtlich angeordnete aufschiebende Wirkung - soweit sie nicht befristet wurde - erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des zugrunde liegenden Bescheides (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rn 19 mwN; Peters/Sautter/Wolff, Komm. zum SGG, 4. Auflage, 78. Lfg., September 2004, § 86b Rz. 24; BVerwGE 78, 192, 208, 209 zu § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO-).
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12
    Anders als in den Fällen, in denen gemäß § 86 Abs. 2 SGG in der bis 01. Januar 2002 gültig gewesenen Fassung (aF) die aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes eintrat und bei nachfolgender Klageerhebung im Hinblick auf die Sonderregelung des § 97 SGG aF mit dem Tag vor Eintritt der Rechtshängigkeit endete (vgl. BSG SozR 3 - 1300 § 50 Nr. 20 mwN), erlischt die nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG gerichtlich angeordnete aufschiebende Wirkung - soweit sie nicht befristet wurde - erst mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des zugrunde liegenden Bescheides (Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rn 19 mwN; Peters/Sautter/Wolff, Komm. zum SGG, 4. Auflage, 78. Lfg., September 2004, § 86b Rz. 24; BVerwGE 78, 192, 208, 209 zu § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO-).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2006 - L 3 B 1138/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - L 18 AS 1472/12
    Da die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage - anders als nach dem bis 01. Januar 2002 gültig gewesenen Recht (§ 86 Abs. 2; § 97 SGG aF) - in derselben Vorschrift (§ 86b Abs. 1 SGG) einheitlich geregelt ist, bedarf es nach Klageerhebung keiner - erneuten - Prüfung und Entscheidung über die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage in einem weiteren Verfahren (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2006 - L 3 B 1138/05 U ER - juris).
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